Wenige Minuten entfernt
Hauptfriedhof Speyer,
gleich um die Ecke
Unser Haus in der Wormser Landstraße 51 liegt gegenüber vom Ford-Autohaus, wenige Minuten vom Hauptfriedhof Speyer entfernt. Der Weg von unserem Beratungsraum bis zur Trauerhalle ist kurz. Das hilft, wenn am Tag der Beisetzung noch etwas zu klären ist.
Der Friedhof wurde 1880 angelegt und ist heute rund 17 Hektar groß. Der Haupteingang liegt an der Wormser Landstraße an der Kreuzung Auestraße, weitere Zugänge gibt es an der Landwehrstraße, am Alten Postweg und an der Brunckstraße. Vom Haupteingang führt ein gerader Weg am großen Friedhofskreuz vorbei zur Trauerhalle im Westen.
Reihengräber und Wahlgräber für Sarg und Urne, Rasengräber, Urnengemeinschaftsanlagen und anonyme Beisetzung. Welche Fläche gerade frei ist, klären wir für Sie mit der Friedhofsverwaltung der Stadt.
Unser Einzugsgebiet
Diese Orte fahren wir
regelmäßig an
Für jeden dieser Friedhöfe kennen wir die Abläufe, die Ansprechpartner und die Gebührenordnung. Sie müssen dort nichts selbst regeln.
Grabarten
Welche Gräber es gibt
Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof. Wir sagen Ihnen, was an Ihrem Wunschort möglich ist.
Reihengrab
Wird vom Friedhof der Reihe nach vergeben, für eine Person. Läuft nach der Ruhefrist aus und kann nicht verlängert werden. Die günstigste Grabart.
Wahlgrab
Sie suchen die Stelle selbst aus, oft für zwei oder mehr Personen. Das Nutzungsrecht lässt sich verlängern, damit bleibt die Familie zusammen.
Rasengrab
Die Fläche wird vom Friedhof gemäht und gepflegt. Eine Platte im Rasen trägt den Namen. Gut, wenn niemand regelmäßig zum Gießen kommen kann.
Urnenwand
Die Urne wird in einer Nische beigesetzt, verschlossen mit einer beschrifteten Platte. Kein Pflegeaufwand, ein fester Ort zum Hingehen.
Gemeinschaftsanlage
Eine gestaltete Fläche mit mehreren Urnenstellen, gepflegt vom Friedhof. Namen stehen meist auf einer gemeinsamen Stele.
Baumgrab
Im Bestattungswald oder im Baumfeld eines Friedhofs. Ohne Stein, ohne Pflegepflicht, mit einer kleinen Namenstafel am Baum.
Häufig gefragt
Ruhefristen und Verlängerung
Jedes Grab hat eine Ruhefrist. Sie ist in der Friedhofsordnung der Gemeinde festgelegt und liegt für Erdgräber meist bei 20 bis 30 Jahren, für Urnengräber bei 15 bis 20 Jahren.
Ein Wahlgrab können Sie nach Ablauf verlängern. Bei einem Reihengrab ist das nicht möglich, es wird nach der Ruhefrist neu vergeben. Die Gemeinde schreibt Sie rechtzeitig an.
Sie wissen nicht mehr, wie lange Ihr Familiengrab noch läuft? Wir fragen das für Sie bei der Friedhofsverwaltung nach. Ein Anruf genügt.
Laufzeit prüfen lassenWelcher Ort passt
zu Ihrer Familie?
Wir kennen die Friedhöfe der Region und sagen Ihnen offen, was wo möglich ist.