Unsere Kultur verdrängt den Tod.
Wir sehen hin, wir sprechen darüber,
wir begleiten und pflegen Rituale.
Unsere Kultur verdrängt den Tod.
Wir sehen hin, wir sprechen darüber,
wir begleiten und pflegen Rituale.
Unsere Kultur verdrängt den Tod.
Wir sehen hin, wir sprechen darüber,
wir begleiten und pflegen Rituale.
Tell your visitors your story. Add catchy text to describe what you do, and what you have to offer. The right words can inspire and intrigue your audience, so they’re ready to take action on your site. To start telling your story, double click or click Edit Text.
HINTERBLIEBENENRENTE
Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, müssen Sie beachten, dass die Rente dann wegfällt. Unter Umständen bekommen Sie dann als „Startkapital“ eine Rentenabfindung. Und seit 2002 können Ehepaare anstelle der Hinterbliebenenrente das Rentensplitting wählen.
Eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen – übertragen auf ihre Partnerschaft – erfüllen.
Die Broschüre der deutschen Rentenversicherung können Sie sich hier herunterladen.
Wenn Sie nach der Lektüre noch Fragen haben: Kommen Sie zu uns – wir sind für Sie da!
Quelle: Deutsche Rentenversicherung |