Erste Schritte im Trauerfall

Was jetzt zu tun ist

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss vieles nicht sofort passieren. Diese Seite sagt Ihnen, was wirklich eilt und was Zeit hat.

Tag und Nacht erreichbar · auch an Feiertagen

0Dinge in den ersten Stunden
0Anruf genügt
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Im Trauerfall erreichen Sie uns rund um die Uhr 06232 65 195 65

Die ersten Stunden

Drei Dinge,
mehr nicht.

Viele Menschen glauben, sie müssten sofort handeln. Das stimmt nicht. In Rheinland-Pfalz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

1

Arzt rufen

Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Tagsüber rufen Sie den Hausarzt, nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim passiert das automatisch.

2

Durchatmen und verabschieden

Setzen Sie sich noch einmal dazu. Zünden Sie eine Kerze an. Rufen Sie die Menschen an, die jetzt dabei sein sollten. Nichts davon muss schnell gehen.

3

Uns anrufen

Wenn Sie so weit sind, rufen Sie uns an unter 06232 65 195 65. Wir kommen zu Ihnen, holen den Verstorbenen ab und besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.

Ruhige Sitzecke mit Sofa für das erste Gespräch

Für das erste Gespräch

Diese Unterlagen brauchen wir

Bringen Sie mit, was Sie finden. Fehlt etwas, ist das kein Problem. Wir besorgen die meisten Papiere auch nachträglich.

TotenscheinVom Arzt ausgestellt, in der Regel mehrere Durchschläge
Personalausweis oder ReisepassDes Verstorbenen, für das Standesamt
GeburtsurkundeBei Ledigen. Sonst Stammbuch oder Heiratsurkunde
Scheidungsurteil oder SterbeurkundeBei Geschiedenen oder Verwitweten
RentennummerFür die Abmeldung bei der Rentenversicherung
KrankenversichertenkarteDer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
GrabdokumenteNutzungsurkunde eines bestehenden Familiengrabs
VersicherungspolicenSterbegeld und Lebensversicherungen, auch alte
BestattungsvorsorgeVorsorgevertrag oder Bestattungsverfügung
KleidungEtwas, das der Mensch gerne getragen hat
Ein FotoFür Traueranzeige, Trauerkarte und Gedenkportal
AdresslisteEine grobe Liste reicht fürs Erste
Sie finden nicht alles?

Rufen Sie trotzdem an. Fehlende Urkunden fordern wir beim Standesamt nach. Das ist Routine und dauert meist nur wenige Tage.

Die ersten Tage

Wer was übernimmt

Die linke Spalte machen wir. Die rechte Spalte können nur Sie selbst erledigen.

Das übernehmen wir

  • Abholung und hygienische Versorgung
  • Beurkundung beim Standesamt, Sterbeurkunden
  • Anmeldung beim Friedhof, Termin für die Beisetzung
  • Absprache mit Pfarramt oder Trauerredner
  • Krematorium, Überführung, Reederei
  • Traueranzeige, Trauerkarten, Danksagung
  • Blumenschmuck und Musik
  • Abmeldung bei Rente, Krankenkasse und Versicherungen

Das bleibt bei Ihnen

  • Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Arbeitgeber informieren
  • Entscheiden, welche Bestattungsart es sein soll
  • Kleidung und persönliche Dinge aussuchen
  • Testament beim Nachlassgericht abgeben
  • Bankvollmachten und Daueraufträge klären
  • Mietvertrag und laufende Verträge kündigen
  • Sich Zeit für die eigene Trauer nehmen
Ein Hinweis zu Fristen

Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt angezeigt werden. Das machen wir für Sie. Ein Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, sobald Sie davon wissen. Alles andere hat Zeit.

Rufen Sie einfach an

Sie müssen nicht vorbereitet sein. Wir stellen die richtigen Fragen und Sie antworten in Ihrem Tempo.