Die ersten Stunden
Drei Dinge,
mehr nicht.
Viele Menschen glauben, sie müssten sofort handeln. Das stimmt nicht. In Rheinland-Pfalz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.
Arzt rufen
Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Tagsüber rufen Sie den Hausarzt, nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim passiert das automatisch.
Durchatmen und verabschieden
Setzen Sie sich noch einmal dazu. Zünden Sie eine Kerze an. Rufen Sie die Menschen an, die jetzt dabei sein sollten. Nichts davon muss schnell gehen.
Uns anrufen
Wenn Sie so weit sind, rufen Sie uns an unter 06232 65 195 65. Wir kommen zu Ihnen, holen den Verstorbenen ab und besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.
Für das erste Gespräch
Diese Unterlagen brauchen wir
Bringen Sie mit, was Sie finden. Fehlt etwas, ist das kein Problem. Wir besorgen die meisten Papiere auch nachträglich.
Rufen Sie trotzdem an. Fehlende Urkunden fordern wir beim Standesamt nach. Das ist Routine und dauert meist nur wenige Tage.
Die ersten Tage
Wer was übernimmt
Die linke Spalte machen wir. Die rechte Spalte können nur Sie selbst erledigen.
Das übernehmen wir
- Abholung und hygienische Versorgung
- Beurkundung beim Standesamt, Sterbeurkunden
- Anmeldung beim Friedhof, Termin für die Beisetzung
- Absprache mit Pfarramt oder Trauerredner
- Krematorium, Überführung, Reederei
- Traueranzeige, Trauerkarten, Danksagung
- Blumenschmuck und Musik
- Abmeldung bei Rente, Krankenkasse und Versicherungen
Das bleibt bei Ihnen
- Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Arbeitgeber informieren
- Entscheiden, welche Bestattungsart es sein soll
- Kleidung und persönliche Dinge aussuchen
- Testament beim Nachlassgericht abgeben
- Bankvollmachten und Daueraufträge klären
- Mietvertrag und laufende Verträge kündigen
- Sich Zeit für die eigene Trauer nehmen
Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt angezeigt werden. Das machen wir für Sie. Ein Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, sobald Sie davon wissen. Alles andere hat Zeit.
Rufen Sie einfach an
Sie müssen nicht vorbereitet sein. Wir stellen die richtigen Fragen und Sie antworten in Ihrem Tempo.