Unsere Kultur verdrängt den Tod.
Wir sehen hin, wir sprechen darüber,
wir begleiten und pflegen Rituale.
Unsere Kultur verdrängt den Tod.
Wir sehen hin, wir sprechen darüber,
wir begleiten und pflegen Rituale.
Unsere Kultur verdrängt den Tod.
Wir sehen hin, wir sprechen darüber,
wir begleiten und pflegen Rituale.
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TESTAMENT
Hier finden Sie eine Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Erbrecht.
Diese gibt Antworten auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Und vieles mehr.
Die Broschüre Erben und Vererben können Sie sich hier herunterladen.
Wenn Sie nach der Lektüre noch Fragen haben: Kommen Sie zu uns – wir sind für Sie da!
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
ERBEN & VERERBEN
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Hier finden Sie eine Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Erbrecht. Diese gibt Antworten auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Und vieles mehr.
Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt, wie auch sonstige unentgeltliche Eigentums- und Vermögensübertragungen (z. B. Schenkungen unter Lebenden und sog. Zweckzuwendungen), der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Als Erwerb von Todes wegen gilt insbesondere der Erwerb 1. durch Erbanfall aufgrund gesetzlicher, testamentarischer und vertraglicher Erbfolge, 2. durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilanspruchs, auch Abfindungen für den Verzicht auf einen Pflichtteilanspruch, 3. aufgrund eines Vertrages, den der Erblasser zugunsten seines Ehegatten oder sonstiger Personen für die Übertragung von Versicherungsansprüchen oder Sparguthabenforderungen geschlossen hat.
Besteuert wird der Erwerb des einzelnen Empfängers, nicht das Nachlassvermögen des Erblassers als Ganzes. Bei mehreren Erben hat jeder den ihm zustehenden Bruchteil – seine Erbquote – zu versteuern.
Weitere Informationen zum Thema, auch zu Fragen der Nachlassregelung – Beispiele für die Aufteilung einer Erbschaft und zur Erbfolge finden Sie auf der Homepage des Bestatterverbandes: