Im Trauerfall
Rufen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt. Tagsüber den Hausarzt, nachts und am Wochenende den Bereitschaftsdienst unter 116 117. Danach rufen Sie uns an. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam.
In Rheinland-Pfalz bis zu 36 Stunden. Nutzen Sie diese Zeit, wenn Sie möchten. Viele Familien empfinden diese Stunden im Nachhinein als wertvoll.
Ja. Wir haben Rufbereitschaft, an jedem Tag im Jahr. Sie erreichen unter 06232 65 195 65 immer eine Person aus unserem Team, keinen Anrufbeantworter.
Rufen Sie uns an. Wir organisieren die Rückführung, kümmern uns um Leichenpass, Konsulat und Fluggesellschaft und arbeiten dafür mit einem Netzwerk von Kollegen im Ausland zusammen.
Eine Erdbestattung muss in Rheinland-Pfalz innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung haben Sie nach der Einäscherung deutlich mehr Zeit für die Beisetzung der Urne.
Kosten und Bezahlung
Eine Feuerbestattung ohne Trauerfeier beginnt bei rund 4.400 Euro mit Friedhofsgebühren, mit Trauerfeier bei etwa 5.200 Euro. Eine Erdbestattung mit Trauerfeier liegt bei rund 7.350 Euro. Für Ihren Fall stellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot zusammen, bevor Sie sich entscheiden.
Zuerst die Erben aus dem Nachlass. Reicht dieser nicht, greift die Unterhaltspflicht naher Angehöriger. Wenn auch das nicht möglich ist, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten.
Sagen Sie es uns beim ersten Gespräch. Es gibt die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII und wir können eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist, dass der Antrag beim Sozialamt gestellt wird, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wir helfen dabei.
Das gesetzliche Sterbegeld wurde 2004 abgeschafft. Leistungen gibt es heute nur noch aus privaten Sterbegeldversicherungen, aus Betriebsrenten oder aus berufsständischen Kassen. Bringen Sie alte Policen mit, wir prüfen sie.
Nach der Bestattung. Sie erhalten vorher ein schriftliches Angebot, damit es keine Überraschung gibt. Die Rechnung listet alle Positionen einzeln auf.
Bestattung und Grab
Wenn kein Wunsch bekannt ist, hilft eine Frage weiter: Brauchen Sie einen Ort zum Hingehen und wer pflegt ihn? Die Feuerbestattung lässt mehr Möglichkeiten offen und verschafft Ihnen Zeit. Die Erdbestattung ist die traditionellere Form. Falsch ist keine von beiden.
Das steht in der Nutzungsurkunde. Wenn Sie diese nicht finden, fragen wir bei der Friedhofsverwaltung nach. Ein Wahlgrab kann in der Regel verlängert werden, ein Reihengrab nicht.
In Deutschland gilt die Friedhofspflicht, die Urne muss beigesetzt werden. Wenn Sie etwas bei sich behalten möchten, gibt es Erinnerungsschmuck, in den eine kleine Menge Asche eingearbeitet wird. Darüber sprechen wir gerne.
Ja, das ist möglich und für viele Familien ein wichtiger Moment. Sie brauchen sechs Personen. Wir üben den Ablauf vorher kurz mit Ihnen und sind die ganze Zeit dabei.
Sie selbst oder eine Friedhofsgärtnerei. Über eine Dauergrabpflege lässt sich die Pflege für die gesamte Laufzeit im Voraus bezahlen und absichern. Wir stellen den Kontakt her.
Trauerfeier und Abschied
Das entscheiden nur Sie. Unsere Erfahrung ist, dass ein bewusster Abschied vielen Menschen später hilft. Wir bereiten Sie darauf vor und Sie dürfen jederzeit sagen, dass Sie es doch nicht möchten.
Ja. In der Regel tut es ihnen sogar gut. Wichtig ist, ihnen vorher altersgerecht zu erklären, was passiert. Sagen Sie ihnen außerdem, dass sie jederzeit hinausgehen dürfen. Wir sprechen das gerne mit Ihnen durch.
Ja. Ob Orgel, Chor, Blaskapelle oder ein Lied vom Handy. Wir bringen die Technik mit und prüfen vorher, dass alles läuft.
Nein. Dunkle, zurückhaltende Kleidung ist üblich, aber viele Familien wünschen sich heute ausdrücklich helle Farben. Schreiben Sie es in die Anzeige, dann wissen alle Bescheid.
Sehr gerne. Wenn Sie unsicher sind, üben wir es vorher in der Halle. Und wir stellen jemanden bereit, der übernimmt, falls es Ihnen im Moment doch nicht möglich ist.
Vorsorge
Sobald Sie das Gefühl haben, Ihrer Familie etwas abnehmen zu wollen. Die meisten kommen zwischen 60 und 75 zu uns, manche früher, oft nach einem Todesfall in der eigenen Familie.
Ja, wenn Sie einen Treuhandvertrag abschließen. Das Geld liegt dann bei einer unabhängigen Treuhandstelle und nicht bei uns. Es ist insolvenzgeschützt und gehört bis zum Todesfall weiterhin Ihnen.
Jederzeit. Rufen Sie an, wir passen die Unterlagen an. Auch eine Kündigung ist möglich, dann bekommen Sie das eingezahlte Geld zurück.
Ihre Wünsche gelten weiter. Beim Treuhandvertrag kann das Geld auch an ein anderes Bestattungshaus ausgezahlt werden. Sagen Sie uns bei einem Umzug kurz Bescheid, dann aktualisieren wir Ihre Unterlagen.
Formales und Nachlass
Rechnen Sie mit fünf bis zehn Stück. Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter wollen jeweils eine. Wir beantragen sie für Sie mit.
Ein privates Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abgeben, sobald Sie davon wissen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort. Das dürfen wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir sagen Ihnen, wohin.
Renten und Krankenkasse melden wir ab. Bank, Strom, Telefon und Miete müssen Sie selbst kündigen, weil dafür ein Erbnachweis nötig ist. Wir geben Ihnen eine Liste mit, damit nichts vergessen geht.
E-Mail-Postfächer, soziale Netzwerke und Abonnements bleiben sonst jahrelang aktiv. Wir zeigen Ihnen, welche Nachweise die Anbieter verlangen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Rufen Sie an unter 06232 65 195 65 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir antworten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.
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