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Wann werden Verstorbene beschlagnahmt
Die Beschlagnahmung oder Sicherstellung eines Verstorbenen durch die Kripo erfolgt, wenn der Arzt bei der Untersuchung des Verstorbenen die Todesart ungeklärt auf der Todesbescheinigung angegeben hat oder es sich um einen unnatürlichen Tod wie Unfall, Suizid oder Fremdverschulden handelt.
Auch im Krematorium im Rahmen der amtsärztlichen Leichenschau kann eine nachträgliche Beschlagnahmung erfolgen, sofern der Amtsarzt einen Hinweis auf einen nicht natürlichen Tod feststellt oder sich körperliche Anzeichen auf unklare Situationen ergeben, bspw. in Folge eines vorausgegangenen Sturzes.
Was passiert nach der Beschlagnahmung
Die Kriminalpolizei nimmt ihre Ermittlungen auf, sichert eventuell Spuren am Sterbeort/Tatort und dokumentiert die Lage. Danach wird der Vertragsbestatter der Polizei informiert und mit der Bergung bzw. Überführung des Verstorbenen beauftragt.
Der Vertragsbestatter verbringt den Verstorbenen nach Absprache mit den zuständigen polizeilichen Sachbearbeitern vor Ort in der Regel an den nächstgelegenen, geeigneten Friedhof.
Der Verstorbene wird dann meist in einer eigens dafür vorgesehenen Verschlusszelle verwahrt. Sofern eine Obduktion angestrebt wird, wird der Vertragsbestatter mit der notwendigen Hin- und Rücküberführung zum Obduktionsort von der Kripo beauftragt. In unserer Region finden die Obduktionen meist in Ludwigshafen oder in der Rechtsmedizin in Mainz statt. Eine Obduktion findet nach einer Beschlagnahmung nicht immer oder automatisch statt, sondern wird im Einzelfall von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Angehörige haben keinen Einfluss darauf, ob eine Obduktion angeordnet wird oder nicht bzw. haben nicht die Möglichkeit diese Obduktion abzulehnen.
Freigabe durch die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft gibt nach Abschluss der Ermittlungen den Verstorbenen zur Bestattung frei. Dies wird mittels eines sog. Beerdigungsscheines schriftlich dokumentiert.
Der Beerdigungsschein oder auch Freigabe gennant muss im Weiteren bei verschiedenen Stellen wie Standesamt oder bei einer Einäscherung im Krematorium vorgelegt werden.
Ab Datum der Freigabe beginnt die in Rheinland-Pfalz geltende Bestattungsfrist von 10 Tagen. Siehe Bestattungsgesetz RLP (BestG) vom 4. März 1983
§ 15 Warte- und Bestattungsfrist
(1) Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.
Wer ist Vertragsbestatter der Polizei
Die Bestatter Dienstleistungen werden per Ausschreibung durch die Polizei an einen Bieter meist für mehrere Jahre vergeben. Der Bestatter der den Zuschlag erhält muss u.a. über entsprechende Fahrzeuge verfügen und bspw. innerhalb einer Reaktionszeit von 40 Minuten vor Ort sein. Weiterhin kommen nur Bestattungsunternehmen in Frage, die die einschlägigen Qualitätsanforderungen der DIN EN 15017 (Bestattungs- Dienstleistungen -Anforderungen) erfüllen. Wie bei einer Ausschreibung üblich spielt auch der abgegebene Preis eine Rolle.
Der eigentliche Bestattungsauftrag
Sobald der Verstorbene freigegeben ist ist der Auftrag des Vertragsbestatters beendet.
Angehörige haben grundsätzlich immer die freie Wahl und sollten den Bestatter ihres Vertrauens mit der Durchführung der Bestattung beauftragen.
Wer ist der Bestatter des Vertrauens
Grundsätzlich gibt es keinen Gebietsschutz oder Zuständigkeiten von Bestattungsunternehmen. Jeder Bestatter kann an jedem Ort tätig sein und wird seine Dienstleistungen in aller Regel auch überall anbieten und durchführen.
Heutzutage wird nicht zwangsläufig der Bestatter am Ort gewählt, es sollte in aller Ruhe überlegt werden welches Bestattungsunternehmen beauftragt werden soll.
Meist kann man sich im Bekanntenkreis oder bei Freunden nach einer Empfehlung umhören und sich auch bei Bestattern in der Nähe direkt informieren.
Wichtig ist, lassen Sie sich Zeit und schauen Sie nach dem Unternehmen das zu Ihnen passt - dem Bestatter Ihres Vertrauens.
Für Fragen zu diesem Thema sind wir jederzeit und gerne für Sie da.
Ihr Team der Trauerhilfe Göck - Bestattungen & Vorsorge.
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