Warum Vorsorge
Heute festhalten,
was später gelten soll.
Wenn nichts geregelt ist, müssen die Angehörigen in den ersten Tagen zwanzig Entscheidungen treffen und dabei raten, was Sie sich gewünscht hätten. Das belastet. Manchmal entstehen daraus Streit und ein schlechtes Gewissen, das lange bleibt.
Mit einer Vorsorge nehmen Sie Ihrer Familie genau das ab. Sie schreiben auf, was Ihnen wichtig ist. Alles andere ist dann nur noch Ausführung.
Eine Vorsorge ist keine Sache für den Kalender ganz am Ende. Viele kommen mit Mitte sechzig zu uns, manche früher, oft nach einem Todesfall in der Familie.
Was dazugehört
Drei Bausteine
Sie können alle drei nutzen oder nur einen. Nichts davon ist Pflicht, auch das entscheiden Sie.
Bestattungsverfügung
Ein Dokument, in dem Ihre Wünsche stehen. Bestattungsart, Grabstelle, Musik, Redner, wer benachrichtigt werden soll und wer nicht. Sie können es jederzeit ändern.
Schriftliche Kostenübersicht
Wir stellen Ihre Bestattung zusammen und halten jede Position schriftlich fest. So wissen Sie und Ihre Familie, in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen. Eine Preisgarantie über Jahre hinweg ist das nicht, Friedhofs- und Fremdgebühren ändern sich. Was wir zusagen können, sagen wir Ihnen offen.
Treuhandvertrag, wenn Sie möchten
Ein Treuhandvertrag ist kein Muss. Wer ihn abschließt, legt das Geld nicht bei uns an, sondern bei einem unabhängigen Treuhänder. Es ist insolvenzsicher angelegt und wird erst im Todesfall ausgezahlt. Auch das Sozialamt erkennt diese Anlage als Schonvermögen an. Sie können Ihre Wünsche aber genauso gut ohne Geldanlage festhalten.
Asche im eigenen Garten, die Urne zu Hause oder eine Beisetzung im Rhein sind in Rheinland-Pfalz erlaubt. Sie sind aber nur möglich, wenn Sie das zu Lebzeiten schriftlich festlegen und eine Person für die Totenfürsorge benennen. Wir nehmen das in Ihre Vorsorge auf.
Das neue Bestattungsgesetz im ÜberblickSo läuft es ab
Vier Schritte
Termin vereinbaren
Bei uns im Haus in Speyer, Schifferstadt oder Frankenthal. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Das Gespräch kostet nichts.
In Ruhe besprechen
Wir gehen alle Punkte durch. Sie sehen Särge und Urnen, wir zeigen Ihnen Grabarten und rechnen offen mit. Rechnen Sie mit rund 90 Minuten.
Mit nach Hause nehmen
Sie bekommen alles schriftlich und schlafen darüber. Niemand unterschreibt bei uns am selben Tag, wenn er das nicht ausdrücklich möchte.
Festhalten und ablegen
Sie erhalten Ihre Unterlagen, eine Karte für das Portemonnaie und wir hinterlegen alles bei uns. Änderungen sind jederzeit möglich.
Fragen zur Vorsorge
Das wird oft gefragt
Wenn Sie Geld zurücklegen möchten, ist der Treuhandvertrag dafür der sichere Weg. Pflicht ist er nicht. Das Geld liegt dann nicht bei uns, sondern bei einer unabhängigen Treuhandstelle. Es gehört weiterhin Ihnen und wird erst im Todesfall ausgezahlt, an das Bestattungshaus, das die Bestattung ausführt.
Ja, jederzeit. Wünsche ändern sich, das ist normal. Rufen Sie an und wir passen die Unterlagen an. Auch eine Kündigung ist möglich, das eingezahlte Geld erhalten Sie dann zurück.
Eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt in der Regel als Schonvermögen und wird beim Bezug von Sozialleistungen nicht angerechnet. Angemessen heißt: eine ortsübliche, würdige Bestattung. Wir richten die Summe entsprechend aus.
Beides sichert Geld ab. Der Unterschied: Bei der Versicherung zahlen Sie monatlich und die Summe steht fest, unabhängig davon, was eine Bestattung später kostet. Beim Treuhandvertrag sichern Sie die konkrete Leistung. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrer Situation sinnvoller ist.
Sinnvoll ist es. Eine Vorsorge nützt nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Sagen Sie mindestens einer Person Bescheid und legen Sie unsere Karte zu den wichtigen Papieren. Wir hinterlegen Ihre Unterlagen zusätzlich bei uns.
Ein Gespräch,
das entlastet
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